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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 47/13 (BFH) |
§§: | UStG § 14 c Abs. 2, Richtlinie 2006/112/EG Art. 203 |
Schlagwörter | Unberechtigter Steuerausweis, Rechnung, Verschulden, Finanzbehörde, Gutgläubigkeit, Haftung |
Rechtsfrage: | Anwendbarkeit von § 14 c Abs. 2 UStG: Ist die Gefährdungshaftung des rechnungsstellenden Unternehmers verschuldensunabhängig und ist es daher ohne Bedeutung, ob und inwieweit ein Mitverschulden der Finanzbehörde am eingetretenen Steuerschaden vorliegt, weil diese die Zweifelhaftigkeit einer Lieferung zumindest hätte kennen müssen? War die Kl. hinsichtlich der Nichtausführung der zugrunde liegenden Lieferungen gutgläubig und kommt daher eine Anwendung des § 14 c Abs. 2 UStG nicht in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 12.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 692/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 77 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.09.2015 |
Erledigungs-Az: | XI R 47/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 02 71 |