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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 9/15 (BFH) |
§§: | KN Unterpos. 7318 UPos 2900, KN Unterpos. 7304 3992 |
Schlagwörter | Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft |
Rechtsfrage: | Einreihung von (längeren) Dehnhülsen (Unterlegscheiben aus unlegiertem Stahl, mit spezifischen technischen Eigenschaften für den Einsatz in Windkraftanlagen, mit einer Länge bis zu 300 mm, die Länge überschreitet die größte äußere Querschnittsabmessung um mehr als das Zweifache). Sind die abgelängten Rohre anhand der objektiven Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Zollabfertigung als Dehnhülsen für den Windanlagenbau erkennbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 18.07.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 183/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 26 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2016 |
Erledigungs-Az: | VII R 9/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 03 82 |