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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I B 30/01
§§: AO § 63, FGO § 114
Schlagwörter Gemeinnützigkeit, Stiftung, Satzungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Keine vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit einer Stiftung (formelle Satzungsmäßigkeit) im Wege der einstweiligen Anordnung, wenn die Vermutung besteht, dass der eigentliche Zweck der Körperschaft dem in der Satzung angegebenen nicht entspricht?
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 31.01.2001
Vorinstanz/AZ: 6 V 5752/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 78 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.06.2001
Erledigungs-Az: I B 30/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Beschwerde begründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 75 05