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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 83/95
§§: AO § 165
Schlagwörter Vorläufige Veranlagung, Verfassungsmäßigkeit, Änderung
Rechtsfrage: Kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid, der im Hinblick auf verfassungsrechtliche Zweifel in einem bestimmten Punkt für vorläufig erklärt worden ist, wegen anderweitiger neuer Erkenntnisse in dem betreffenden Punkt ändern?
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 04.04.1995
Vorinstanz/AZ: 2 K 6990/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1995 S. 598
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.03.1998
Erledigungs-Az: X R 83/95 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen