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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 83/95 |
| §§: | AO § 165 |
| Schlagwörter | Vorläufige Veranlagung, Verfassungsmäßigkeit, Änderung |
| Rechtsfrage: | Kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid, der im Hinblick auf verfassungsrechtliche Zweifel in einem bestimmten Punkt für vorläufig erklärt worden ist, wegen anderweitiger neuer Erkenntnisse in dem betreffenden Punkt ändern? |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 04.04.1995 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 6990/94 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1995 S. 598 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 27.03.1998 |
| Erledigungs-Az: | X R 83/95 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |