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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 19/18 (BFH)
§§: InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1, AO § 268, EStG § 26 b, AO § 174 Abs. 3
Schlagwörter Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Insolvenzmasse, Gesamtschuldner, Zusammenveranlagung, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Wie ist bei der Insolvenz eines Ehegatten im Fall der Zusammenveranlagung die Einkommensteuerschuld des Insolvenzschuldners auf dessen insolvenzrechtliche Vermögensbereiche aufzuteilen? Sind die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit des Insolvenzschuldners der Insolvenzmasse oder dem insolvenzfreien Vermögen zuzuordnen? War eine Änderung des an den Insolvenzverwalter bekanntgegebenen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 3 AO möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.02.2018
Vorinstanz/AZ: 9 K 3343/13 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 10 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2020
Erledigungs-Az: VIII R 19/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 02 85