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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 55/14 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, GG
Schlagwörter Werbungskosten, Veranlassungszusammenhang, Gesellschaft, Darlehen, Bürgschaft, Verwandtschaftsverhältnis, Nettoprinzip
Rechtsfrage: Reicht allein die Tatsache aus, dass ein angestellter Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (Arbeitnehmer) mit dem alleinigen Gesellschafter dieser Gesellschaft (Arbeitgeber) in einem Verwandtschaftsverhältnis steht, um Aufwendungen des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer Bürgschaft und einem Darlehen sowie die Zahlung diverser Rechnungen zugunsten des Arbeitgebers als privat und nicht beruflich veranlasst anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 04.03.2014
Vorinstanz/AZ: 6 K 6267/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 33 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2015
Erledigungs-Az: VI R 55/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 62