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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1085/01 (BVerfG) |
§§: | EStG § 53, GG Art. 3, GG Art. 6 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Verfassung, Kind, Unterhalt, Familie, Gleichheit |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an nichteheliche Kinder? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 19.03.2001 |
Vorinstanz/AZ: | VI B 37/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 75 15 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 09.01.2003 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1085/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |