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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 54/14 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5
Schlagwörter Regelmäßige Arbeitsstätte, Auswärtstätigkeit, Probezeit, Verpflegungsmehraufwand
Rechtsfrage: Ist bei einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis, bei dem die ersten sechs Monate auf die Probezeit entfallen, eine Auswärtstätigkeit auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer nur an der ihm zugeordneten (einen) Betriebsstätte seines Arbeitgebers tätig ist, ohne an diese vorübergehend versetzt oder abgeordnet worden zu sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 12.03.2014
Vorinstanz/AZ: 3 K 786/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 1873
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 31 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.05.2015
Erledigungs-Az: VI R 54/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 61