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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 47/13 (BFH)
§§: UStG § 14 c Abs. 2, Richtlinie 2006/112/EG Art. 203
Schlagwörter Unberechtigter Steuerausweis, Rechnung, Verschulden, Finanzbehörde, Gutgläubigkeit, Haftung
Rechtsfrage: Anwendbarkeit von § 14 c Abs. 2 UStG: Ist die Gefährdungshaftung des rechnungsstellenden Unternehmers verschuldensunabhängig und ist es daher ohne Bedeutung, ob und inwieweit ein Mitverschulden der Finanzbehörde am eingetretenen Steuerschaden vorliegt, weil diese die Zweifelhaftigkeit einer Lieferung zumindest hätte kennen müssen? War die Kl. hinsichtlich der Nichtausführung der zugrunde liegenden Lieferungen gutgläubig und kommt daher eine Anwendung des § 14 c Abs. 2 UStG nicht in Betracht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 12.09.2013
Vorinstanz/AZ: 10 K 692/13
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2014 S. 77
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: XI R 47/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 02 71