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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 52/17 (BFH) |
§§: | EStG § 4 e Abs. 3 Satz 3, EStG § 6 a, EStG § 5 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Pensionsrückstellung, Auflösung, Bilanz, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Ist bei der Auflösung einer Pensionsrückstellung i.S. des § 4 e Abs. 3 Satz 3 EStG auf den Bilanzansatz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres abzustellen? In welcher Höhe führt die Zahlung an den Pensionsfonds zu sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben oder zu einer Verteilung auf die folgenden 10 Wirtschaftsjahre gemäß § 4 e Abs. 3 Satz 3 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3285/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 07 23 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 52/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 03 42 |