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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 9/15 (BFH)
§§: KN Unterpos. 7318 UPos 2900, KN Unterpos. 7304 3992
Schlagwörter Einreihung, Verbindliche Zolltarifauskunft
Rechtsfrage: Einreihung von (längeren) Dehnhülsen (Unterlegscheiben aus unlegiertem Stahl, mit spezifischen technischen Eigenschaften für den Einsatz in Windkraftanlagen, mit einer Länge bis zu 300 mm, die Länge überschreitet die größte äußere Querschnittsabmessung um mehr als das Zweifache). Sind die abgelängten Rohre anhand der objektiven Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Zollabfertigung als Dehnhülsen für den Windanlagenbau erkennbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 18.07.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 183/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 26 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2016
Erledigungs-Az: VII R 9/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 03 82