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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 43/15 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, EStG § 43 Abs. 1 Nr. 7 c, KStG § 8 Abs. 7 |
Schlagwörter | Kapitalertragsteuer, Betrieb gewerblicher Art, Gewinnerzielungsabsicht, Handelsrecht |
Rechtsfrage: | Ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Kapitalertragsteuer i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG bei einem als Regiebetrieb geführten BgA einer Kommune ("Beteiligung an einer KG") das um Verluste eines weiteren BgA (Dauerverlustgeschäft nach § 8 Abs. 7 KStG) gekürzte handelsrechtliche Jahresergebnis? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3113/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 43/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 14 03 |