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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1395/10 (BVerfG)
§§: EStG 1997/2002 § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Kind, Kindergeld, Anspruch, Volljährigkeit, Berufsausbildung, Betreuung, Unterbrechung
Rechtsfrage: Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 24.09.2009
Vorinstanz/AZ: III R 79/06
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2010 S. 614
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 08 49
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 13.04.2012
Erledigungs-Az: 2 BvR 1395/10
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen