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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 9/10 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, AO § 162 |
Schlagwörter | Versicherungsvertreter, Rückstellung, Erfüllungsrückstand, Nachbetreuung |
Rechtsfrage: | Rückstellung eines Versicherungsvertreters für Nachbetreuungskosten: Kann ein Versicherungsvertreter aufgrund der Verpflichtung zur Pflege von Versicherungsverträgen, für die er nur - einmalige - Abschlussprovisionen erhalten hat, Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden? - Revision Finanzamt: Stellt die Nachbetreuung laufender Versicherungsverträge für den Versicherungsvertreter keine wirtschaftlich wesentliche Verpflichtung dar? - Revision Kläger: Ist der Höhe nach ein Nachbetreuungsaufwand von zwei Stunden je Wirtschaftsjahr und Vertrag gerechtfertigt? Erforderliche Einholung eines Sachverständigengutachtens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1570/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 19 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2011 |
Erledigungs-Az: | X R 9/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 11 12 |