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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 26/02 |
§§: | EStG § 15 a, HGB § 123 Abs. 2, HGB § 130 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kommanditist, Komplementär, Wechsel, Gesellschafterstellung, Verlust |
Rechtsfrage: | Sind durch den Wechsel der Gesellschafterstellung von der eines Kommanditisten zu der eines Komplementärs Verluste, die in den Vorjahren nach § 15 a Abs. 4 Satz 1 EStG als lediglich verrechenbar festgestellt wurden, im Jahr des Wechsels sofort voll ausgleichs- und abzugsfähig? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 3366/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 818 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 86 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.02.2004 |
Erledigungs-Az: | IV R 26/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 32 51 |