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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 21/22 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3 Satz 4, KStG § 8 b Abs. 6, AO § 39 Abs. 2 Nr. 2
Schlagwörter Schachtelbeteiligung, Beteiligungsgesellschaft, Forderungsverlust, Zebragesellschaft
Rechtsfrage: Zur Ermittlung der Beteiligungsquote bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten: 1. Hält eine GmbH mittelbar über eine vermögensverwaltende KG GmbH-Beteiligungen, ist dann für die Ermittlung der für die Überschreitung der in § 8 b Abs. 3 Satz 4 KStG enthaltenen Schädlichkeitsgrenze von 25 % zur Berücksichtigung von Forderungsverlusten auf die (mittelbare) Beteiligungsquote der jeweiligen Gesellschafter der KG abzustellen? - 2. Ist § 8 b Abs. 6 KStG lediglich für Mitunternehmerschaften einschlägig, nicht für vermögensverwaltende, nicht gewerblich geprägte Personengesellschaften? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 06.04.2022
Vorinstanz/AZ: 13 K 3550/19 K, G, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 20