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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 17/22 (BFH)
§§: UmwStG § 12 Abs. 2 Satz 1, UmwStG § 12 Abs. 2 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 2 Satz 2, KStG § 8 b Abs. 3 Satz 1, RL 2009/133/EG Art. 7 Abs. 1
Schlagwörter Umwandlung, Verschmelzung, Unionsrecht, EG, EU
Rechtsfrage: 1. Verstoßen die nationalen Regelungen in § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 UmwStG 2006 i.V.m. § 8 b Abs. 2 Satz 1 und 2 bzw. Abs. 3 Satz 1 KStG in grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Aufwärtsverschmelzungen gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2009/133/EG vom 19.10.2009 (Fusionsrichtlinie)? - 2. Folgt aus Art. 7 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie, dass die Kosten für den Vermögensübergang den (zu 95 % steuerfreien) Übernahmegewinn nicht mindern dürfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.03.2022
Vorinstanz/AZ: 1 K 181/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 07 89
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an X. Senat - neues Aktenzeichen: X R 27/22