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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 2/06
§§: AO 1977 § 234 Abs. 2
Schlagwörter Stundungszinsen, Verzicht, Unbilligkeit, Ermessen, Öffentliche Hand
Rechtsfrage: Kann auf Stundungszinsen gemäß § 234 Abs. 2 AO 1977 verzichtet werden, wenn aufgrund der "schlechten" Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber die Stundung der Einkommensteuer notwendig wurde und gerade wegen der Gewinne durch die Aufträge der öffentlichen Hand eine hohe Einkommensteuernachzahlung zu leisten war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 13.04.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 1009/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 391
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 13 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.05.2007
Erledigungs-Az: XI R 2/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 30