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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 21/04
§§: GewStG § 3 Nr. 13, EStG § 15 Abs. 2, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Gewerbesteuerbefreiung, Besitzunternehmen, Willkür, Gleichheit
Rechtsfrage: Sind die bei einer Betriebsgesellschaft verwirklichten Merkmale einer Befreiung von der Gewerbesteuer (hier: Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG) dem Besitzunternehmen zuzurechnen (Merkmalübertragung) mit der Folge, dass auch das Besitzunternehmen von der Gewerbesteuer befreit ist? Verstößt die Versagung der Merkmalübertragung bei der Gewerbesteuerbefreiung gegen das Willkürverbot, weil im Gegensatz dazu eine Merkmalübertragung für die Investitionszulage und bei Abschreibungsvergünstigungen bejaht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.03.2004
Vorinstanz/AZ: 11 K 441/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 31 10
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.10.2006
Erledigungs-Az: IV R 21/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache