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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 40/04 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, EStG § 9 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Entfernungspauschale, Öffentliche Verkehrsmittel, Vergleichsberechnung |
Rechtsfrage: | Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei zeitweiser Benutzung eines Pkw bzw. öffentlicher Verkehrsmittel, wenn die tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel höher sind als die Entfernungspauschale. Bildet die Entfernungspauschale einen auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Wert, der eine zeitanteilige Vergleichsberechnung zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Kosten öffentlicher Verkehrsmittel ausschließt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.07.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 4370/03 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 31 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 40/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 30 70 |