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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 42/10 (BFH) |
§§: | EStG § 64 Abs. 2 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Berechtigter, Änderung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Zu welchem Zeitpunkt wirkt die im Laufe eines Monats erklärte Änderung der Berechtigtenbestimmung, wenn das Kindergeld für diesen Monat noch nicht ausgezahlt ist, weil es bisher immer erst am Monatsende mit dem Gehalt des bisher Berechtigten abgerechnet und überwiesen worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 4132/06 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 42/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 25 64 |