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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-170/03 (EuGH)
§§: VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 1 Abs. 2 Buchst. c, VO (EWG) Nr. 918/83 Art. 3 Abs. 1 Buchst. a
Schlagwörter Private Nutzung, Firmenwagen, Übersiedlungsgut, Zollbefreiung, Kraftfahrzeug
Rechtsfrage: 1. Ist ein Personenkraftwagen, der einer natürlichen Person von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird und von ihr sowohl zu gewerblichen als auch zu privaten Zwecken genutzt wird, als Übersiedlungsgut i.S. von Art. 1 Abs. 2 Buchst. c) der VO (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28.3.1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen anzusehen? 2. Ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. a) dieser Verordnung, wonach Übersiedlungsgut dem Beteiligten mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt der Aufgabe seines gewöhnlichen Wohnsitzes in dem Herkunfts-Drittland gehört hat, so auszulegen, dass dem Beteiligten eine Sache i.S. dieser Vorschrift gehört, die ihm im Rahmen der Verrichtung von Tätigkeiten für ihren Eigentümer - gegen oder ohne Vergütung - zur Verfügung gestellt worden ist? 3. Kommt es für die Beantwortung von Frage 2 darauf an, ob der Beteiligte während der gesamten sechs Monate das Recht hat, den Personenkraftwagen zu erwerben?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Datum: 11.04.2003
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 146 S. 32
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.03.2005
Erledigungs-Az: Rs C-170/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 19 05