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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 22/20 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 2, AO § 128
Schlagwörter Schenkungsteuer, Steuerbescheid, Umdeutung, Stimmrecht, Nießbrauch
Rechtsfrage: 1. Kann ein fehlerhafter Änderungsbescheid nach § 128 AO in einen materiell rechtswidrigen Erstbescheid umgedeutet werden? - 2. Ist der durch Umdeutung gewonnene Bescheid auf das gleiche Ziel gerichtet, wenn die Finanzbehörde mit dem umgedeuteten Bescheid einen anderen Steuerschuldner (Gesamtschuldner) in Anspruch nehmen wollte? - 3. Kann das mit einem Kommanditanteil verbundene Stimmrecht einem Nießbraucher so umfassend zugeordnet werden, dass der Kommanditist selbst - auch im Fall von Grundlagenbeschlüssen - von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.11.2023
Erledigungs-Az: II R 22/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 95