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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 22/19 (BFH) |
§§: | EStG § 62, EStG § 63, VO (EG) Nr. 883/2004, VO (EG) Nr. 987/2009 |
Schlagwörter | Kindergeld, Wohnsitz, Fiktion, Europäische Union, Ausland |
Rechtsfrage: | Kann der nicht mit dem Kindsvater verheirateten in Polen mit den Kindern wohnhaften Kindsmutter als Klägerin Kindergeld zustehen, wenn der Kindsvater im Streitzeitraum in die Bundesrepublik Deutschland entsandt war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 10.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1715/16 (Kg) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 09 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.07.2020 |
Erledigungs-Az: | III R 22/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 16 09 |