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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 50/13 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Irrige Beurteilung, Sachverhalt
Rechtsfrage: "Bestimmter Sachverhalt" i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO: Mögliche Änderung nach § 174 Abs. 4 AO auch wenn der ursprünglich beurteilte und der tatsächlich verwirklichte Lebens- und Besteuerungssachverhalt nicht vollständig übereinstimmen (hier: wenn die irrige Beurteilung, in welcher Höhe die Kosten für eine Dachsanierung dem betrieblichen Bereich zuzuordnen sind, ursächlich dafür ist, in welcher Höhe ein betrieblich veranlasster Aufwendungsersatzanspruch entsteht und ein weiterer Sachverhalt - die Beendigung der unentgeltlichen Überlassung eines Betriebsgrundstücks - hinzukommt)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 25.10.2012
Vorinstanz/AZ: 14 K 1400/11 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2015
Erledigungs-Az: X R 50/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 02 83