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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 1457/20 (BVerfG) |
§§: | GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a |
Schlagwörter | Rente, Verfassung, Verfassungsmäßigkeit, Rentenbesteuerung, Alterseinkünftegesetz, Sonstige Einkünfte, Steuerfreiheit, Typisierung |
Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 06.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | X R 2/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 15 23 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 17.08.2023 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 1457/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Das BFH-Urteil vom 6.4.2020 X R 2/15, der BFH-Beschluss vom 18.5.2020 X B 84/19 und die vorangegangenen FG-Entscheidungen sind Gegenstand der unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1457/20 geführten Verfassungsbeschwerde. -- Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |