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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-817/18 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 108 Abs. 2 |
Schlagwörter | EG, EU, Wettbewerb, staatliche Beihilfe |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 15.10.2018 Rs T-79/16: Die Rechtsmittelführer beantragen, - das angefochtene Urteil (das in der Rechtssache T-79/16 ergangen ist) aufzuheben; - der VGG (Vereniging Gelijkberechtiging Grondbezitters) die Kosten sowohl des ersten Rechtszugs als auch des Rechtsmittelverfahrens aufzuerlegen; - hilfsweise, falls die Rechtssache an das Gericht zurückverwiesen wird, die Entscheidung über die Kosten des ersten Rechtszugs und des Rechtsmittelverfahrens dem Endurteil vorzubehalten. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-79/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 82 S. 17 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 03.09.2020 |
Erledigungs-Az: | Rs C-817/18 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 14 49 |