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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-101/05 (EuGH) |
§§: | EG-Vertrag Art. 56 |
Schlagwörter | EG, EU, Schweden, freier Kapitalverkehr, Gewinnausschüttung |
Rechtsfrage: | Verbieten es die Vorschriften über den freien Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und einem Drittland, in einem Fall wie dem vorliegenden bei A die Gewinnausschüttungen von X zu besteuern, weil A nicht in einem Staat innerhalb des EWR oder in einem Staat ansässig ist, mit dem Schweden ein Steuerabkommen geschlossen hat, das eine Vorschrift über den Informationsaustausch enthält? |
Vorinstanz: | Regeringsrätt (Schweden) |
Vorinstanz/Datum: | 15.10.2004 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2005 Nr. C 106 S. 19 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2007 |
Erledigungs-Az: | Rs C-101/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 10 41 |