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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/18 (BFH)
§§: AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 172 Abs. 1 Satz 3, AO § 162 Abs. 1
Schlagwörter Antrag, Änderung, Schätzung
Rechtsfrage: Antrag auf "schlichte" Änderung in Schätzungsfällen: Gelten Anträge auf Änderungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 172 Abs. 1 Satz 3 AO durch Übermittlung von DATEV-Berechnungen innerhalb der Klagefrist als hinreichend konkret gestellt, wenn die Besteuerungsgrundlagen zuvor wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen geschätzt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.04.2018
Vorinstanz/AZ: 6 K 49/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 11 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2019
Erledigungs-Az: XI R 17/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 11 73