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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 31/14 (BFH) |
§§: | KStG § 38 Abs. 1 Satz 4, KStG § 38 Abs. 5, KStG § 38 Abs. 6, KStG § 36 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuererhöhung, Einlagekonto, Ausschüttbarer Gewinn, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Ist zur Ermittlung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrages in entsprechender Anwendung des Senatsurteils vom 12.10.2011 I R 107/10 (BFHE 235 S. 398, BStBl 2012 II S. 342 = SIS 11 39 71) neben dem Nennkapital auch das Einlagekonto vom Eigenkapital abzuziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 09.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 478/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 31 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 31/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |