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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 3/06
§§: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8, AO 1977 § 110
Schlagwörter Antragsveranlagung, Frist, Wiedereinsetzung, Verschulden
Rechtsfrage: Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsveranlagungsfrist wegen Unkenntnis der steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen von der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Liegt ein unverschuldeter Rechtsirrtum vor oder ist ein grobes Verschulden anzunehmen, weil nicht nur in den Medien und auf dem Erläuterungsbogen zur Einkommensteuer-Erklärung, sondern insbesondere in der Broschüre "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" bei Übersendung der Lohnsteuer-Karten auf die gesetzliche Frist hingewiesen wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.08.2005
Vorinstanz/AZ: 7 K 55/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 40 05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2008
Erledigungs-Az: VI R 3/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren VI R 3/06 ist bis zur Entscheidung des BVerfG über die Normenkontrollverfahren 2 BvL 55/06 und 2 BvL 56/06 ausgesetzt. - Erledigung der Hauptsache