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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1332/18 (BVerfG) |
§§: | InvZulG 2005 § 2 Abs. 7 Satz 1 |
Schlagwörter | Anspruch, Investitionszulage, Schwellenwert, kleine und mittlere Unternehmen, Verbleibenszeitraum |
Rechtsfrage: | Investitionszulage nach dem InvZulG 2005; Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 21.12.2017 |
Vorinstanz/AZ: | III R 14/16 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFHE 260 S. 379 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 99 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 24.02.2020 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1332/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |