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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 63/07 (BFH) |
§§: | UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, UStG 1999 § 14 |
Schlagwörter | Rechnung, Vorsteuerabzug, Unternehmen, Sitz |
Rechtsfrage: | 1. Ist ein Vorsteuerabzug zu gewähren, wenn keine Klarheit über den tatsächlichen Unternehmenssitz des Leistenden besteht? - 2. Muss bei einer den Vorsteuerabzug eröffnenden Rechnungsvorlage die im Abrechnungspapier genannte Bezeichnung und Anschrift des leistenden Unternehmers auch und gerade für den Zeitpunkt der Rechnungserstellung zutreffen? - 3. Sieht § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG einen Schutz guten Glaubens an die Erfüllung der Vorsteuerabzugsvoraussetzungen grundsätzlich nicht vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 13.06.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 536/05 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2007 S. 1734 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 34 04 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.10.2008 |
Erledigungs-Az: | V R 63/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 98 |