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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 24/18 (BFH) |
§§: | EStG § 34 Abs. 1, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4, EStG § 93 Abs. 3, EStG § 22 Nr. 5 |
Schlagwörter | Kapitalabfindung, Kleinbetrag, Rente, Mehrjährige Tätigkeit, Ermäßigter Steuersatz, Einmalzahlung |
Rechtsfrage: | Ist die Kapitalabfindung einer Riester-Kleinbetragsrente i.S. des § 93 Abs. 3 EStG gemäß § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 4 EStG ermäßigt zu besteuern, wenn die Vertragsparteien nachträglich einvernehmlich eine Kapitalauszahlung anstelle einer Rente vereinbaren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.07.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 1130/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 20 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.06.2019 |
Erledigungs-Az: | X R 24/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 15 75 |