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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/09 (BFH) |
§§: | EStG § 10 d Abs. 3, AO § 182 Abs. 1, AO § 181 Abs. 5, AO § 169 Abs. 2 |
Schlagwörter | Verlustvortrag, Verlustfeststellung, Grundlagenbescheid, Verjährung |
Rechtsfrage: | Läuft die Feststellungsfrist für den Verlustfeststellungsbescheid nach § 10 d Abs. 3 EStG nicht ab, so lange der festgestellte Verlustvortrag Bedeutung für Einkommensteuerfestsetzungen und Verlustfeststellungen der Folgejahre hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 15176/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 14 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.05.2010 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 27 17 |