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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 26/20 (BFH) |
§§: | FGO § 76 Abs. 1, BewG § 195 Abs. 1, BewG § 195 Abs. 2, BewG § 190, BewG § 198 |
Schlagwörter | Grundbesitzwert, Gemeiner Wert, Gutachten, Sachaufklärungspflicht, Beweiserhebung |
Rechtsfrage: | Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer: Hat das FG seine Sachaufklärungspflicht verletzt, weil es den Beweisantrag übergangen hat, womit der niedrigere gemeine Wert i.S.d. § 198 BewG mangels Vorliegens eines Sachverständigengutachtens nachgewiesen werden sollte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.02.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 350/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 11 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.11.2021 |
Erledigungs-Az: | II R 26/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 09 33 |