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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 25/20 (BFH) |
§§: | ErbStG § 13 b Abs. 2, ErbStG § 13 a Abs. 8 |
Schlagwörter | Verwaltungsvermögensquote, Optionsverschonung, Wirtschaftliche Einheit |
Rechtsfrage: | Streitig ist, ob bei der einheitlichen Schenkung von mehreren wirtschaftlichen Einheiten die Verwaltungsvermögensquote nach § 13 b Abs. 2 ErbStG und die sog. Optionsverschonung des § 13 a Abs. 8 ErbStG jeweils isoliert für jede wirtschaftliche Einheit, oder einheitlich für alle wirtschaftlichen Einheiten zu ermitteln bzw. anzuwenden sind. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2317/19 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 15 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2022 |
Erledigungs-Az: | II R 25/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 18 00 |