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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 23/20 (BFH) |
§§: | AO § 236 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Prozesszinsen, Gericht, Entscheidung, Grundlagenbescheid, Folgebescheid |
Rechtsfrage: | Hat eine Verzinsung gemäß § 236 Abs. 2 Nr. 2 AO auch dann zu erfolgen, wenn die Änderung eines Folgebescheids aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung betreffend den Grundlagenbescheid hätte erfolgen müssen, mithin rechtlich geboten war, aber aus Vereinfachungsgründen unterblieben ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.01.2020 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3030/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 23 16 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2023 |
Erledigungs-Az: | II R 23/20 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 15 36 |