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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 14/18 (BFH)
§§: StromStG § 9 b, StromStG § 11, StromStV § 15 Abs. 9, GG Art. 80
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerentlastung, Produzierendes Gewerbe
Rechtsfrage: Ist § 15 Abs. 9 StromStV aufgrund einer Überschreitung der Regelungskompetenz des Verordnungsgebers nichtig? Ist das HZA berechtigt, abweichend von der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2003 eine Zuordnung zu treffen, wenn dies nach Sinn und Zweck des jeweiligen Steuerentlastungstatbestands erforderlich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.02.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 2266/16 VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 07 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.04.2019
Erledigungs-Az: VII R 14/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 59