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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 7/18 (BFH)
§§: UZK Art. 28, AWV § 77 Abs. 1 Nr. 6, AWV § 77 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, ZPO § 293 Satz 1
Schlagwörter Zollanmeldung, Widerruf, Verbote und Beschränkungen, Ermittlungspflicht
Rechtsfrage: Streitig ist, ob die Einfuhren aufgrund eines sog. Altvertrags nach § 77 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AWV erfolgten und daher vom Importverbot des § 77 Abs. 1 Nr. 6 AWV ausgenommen sind. Muss sich die Auslegung des § 77 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AWV am Inhalt des GASP-Beschlusses orientieren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 05.12.2017
Vorinstanz/AZ: 4 K 12/17
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 41 (Beilage 3)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 01 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2021
Erledigungs-Az: VII R 7/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 01 51