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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 58/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB VI § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a, SGB III § 35 |
Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildungswilligkeit, Ausbildung, Nachweis, Meldung |
Rechtsfrage: | Nachweis der Ausbildungsplatzsuche: Ist die zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger zum Nachweis von Anrechnungszeiten i.S. von § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 a SGB VI bestimmte Bescheinigung der Berufsberatung geeignet für den Nachweis der Zeiten, in denen das Kind ausbildungsplatzsuchend war, oder ist die eigens dafür vorgesehene Bescheinigung der Agentur für Arbeit erforderlich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 21.07.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 809/07 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 38 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 58/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 19 00 |