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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 27/18 (BFH)
§§: AO § 129, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 a
Schlagwörter Offenbare Unrichtigkeit, Sonderausgabe, Vorsorgeaufwendungen
Rechtsfrage: Kann ein Einkommensteuerbescheid wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO berichtigt werden, wenn für das Finanzamt die fehlerhafte Eintragung der Vorsorgeaufwendungen in die falsche Kennziffer ohne weiteres erkennbar, die falsche Entscheidung des Steuerberaters hierfür jedoch ursächlich war? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.05.2018
Vorinstanz/AZ: 8 K 2881/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 10 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.02.2020
Erledigungs-Az: X R 27/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 12 92