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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 28/16 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Kraftfahrzeugkosten, Pauschbetrag, Angemessenheit
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ("krasser Ausnahmefall") sind die tatsächlichen Kfz-Kosten eines schwerbehinderten Steuerpflichtigen, obwohl sie die in H 33.1-33.4 EStH 2011 als Höchstgrenze für die Angemessenheit angegebenen 0,30 EUR/km übersteigen, als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.06.2016
Vorinstanz/AZ: 6 K 2397/12
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 1523
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.11.2018
Erledigungs-Az: VI R 28/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision zum Teil begründet - Revision zum Teil unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 22 56