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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 17/01
§§: UStG § 3 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 1, UStDV § 51
Schlagwörter Sicherungsgut, Verfügungsmacht, Vorsteuerabzug, Rechnung
Rechtsfrage: 1. Hat die Rechnungsausstellerin dem Abnehmer die Verfügungsmacht über die gelieferten Gegenstände verschafft und kann dieser damit die Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen geltend machen? - 2. Stellt die Veräußerung von Sicherungsgut durch den Sicherungsgeber keine sog. Doppellieferung dar, wenn die Veräußerung zwar unter Zustimmung des Sicherungsnehmers erfolgt, aber die Verwertung des Sicherungsguts nicht der Befriedigung des Sicherungsnehmers dient? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 26.09.2000
Vorinstanz/AZ: 5 K 5187/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 74 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.08.2002
Erledigungs-Az: V R 17/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 07 23