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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 18/05
§§: UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Krankentransport, Beförderungsleistung
Rechtsfrage: Sind die Taxi-Umsätze für Krankenfahrten (Beförderungsleistungen), bei denen der Patient sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt zur ärztlichen Behandlung (Gesamtfahrstrecke zwischen 100 km und 200 km), mit dem Taxi befördert wurde, mit dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG zu besteuern? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 13.12.2004
Vorinstanz/AZ: 16 K 640/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 29 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2007
Erledigungs-Az: V R 18/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 28 50