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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 6/15 (BFH) |
| §§: | AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 3 Nr. 66, FGO § 40 Abs. 2 |
| Schlagwörter | Personengesellschaft, Sanierungsgewinn, Billigkeit, Feststellung, Verpflichtungsklage |
| Rechtsfrage: | Ist nach Abschaffung der Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne (§ 3 Nr. 66 EStG a.F.) die Tatsache, dass und ggf. in welcher Höhe eine Personengesellschaft einen Sanierungsgewinn erzielt hat, in die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen aufzunehmen? Kann das FA im Wege der Verpflichtungsklage zum Erlass der begehrten Feststellung verpflichtet werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 07.01.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 6209/11 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 975 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 84 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |