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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 41/13 (BFH)
§§: GewStG 1999 § 8 Nr. 3
Schlagwörter Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Stille Beteiligung, Gewinnanteil, Verzinsung
Rechtsfrage: Sind dem Gewinn einer GmbH für gewerbesteuerliche Zwecke gemäß § 8 Nr. 3 GewStG 1999 auch gewinnunabhängige Vergütungen, die neben einem gewinnabhängigen Entgelt an den stillen Gesellschafter gezahlt werden, hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 24.04.2013
Vorinstanz/AZ: 1 K 1668/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 29 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.05.2014
Erledigungs-Az: I R 41/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 30 12