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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 28/15 (BFH) |
§§: | UStG 2005 § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b, Richtlinie 2006/112/EG Art. 98 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 12 Abs. 3 Buchst. a UAbs. 3 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Krankentransport, Taxifahrten, Subunternehmer, Vermittlungsleistung, EG, EU |
Rechtsfrage: | 1. Unterliegen die von einem Unternehmen im Auftrag einer Krankenkasse durchgeführten Krankenfahrten auch dann als Beförderungsleistung dem ermäßigten Steuersatz, wenn der Unternehmer keine gültige Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz besitzt und daher einen Subunternehmer mit Konzession zur Durchführung der Fahrten beauftragt hat? - 2. Liegen dem Regelsteuersatz unterliegende bloße Vermittlungsleistungen vor, wenn die gegenüber den Krankenkassen erbrachten Leistungen in Gestalt der Koordination, Organisation, Durchführung und Abrechnung der Krankenfahrten (einheitliche Leistung) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbracht werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 15.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 772/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 21 96 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |