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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 43/11 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a, EStDV § 11 d Abs. 1
Schlagwörter Anschaffungsnebenkosten, Erbauseinandersetzung, Unentgeltlicher Erwerb, Absetzung für Abnutzung
Rechtsfrage: Abzugsfähigkeit von Anschaffungsnebenkosten beim unentgeltlichen Erwerb über die AfA: Sind Erbauseinandersetzungskosten, die dazu führen, dass dem Steuerpflichtigen unentgeltlich Alleineigentum an Mietobjekten übertragen wird, die zuvor im Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft standen, - soweit sie nicht auf die selbstgenutzte Wohnung entfallen - als Anschaffungsnebenkosten im Wege der AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.10.2011
Vorinstanz/AZ: 13 K 1907/10 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 82
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2013
Erledigungs-Az: IX R 43/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 24 90