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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 49/14 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Firmenwagen, Zuzahlung, Nutzungsüberlassung, Fahrtenbuch, Nutzungswert, Werbungskosten, Nicht abziehbare Aufwendungen |
Rechtsfrage: | Sind in die Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Fahrtenbuchmethode i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG ("gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen") auch die vom Arbeitnehmer geleisteten Zuzahlungen an den Arbeitgeber für die private Nutzung des Firmenwagens einzubeziehen? - Sind die Zuzahlungen des Arbeitnehmers, die über dem nach der Fahrtenbuchmethode ermittelten Nutzungswert liegen, als Werbungskosten abzugsfähig oder nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2256/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2016 |
Erledigungs-Az: | VI R 49/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 28 08 |