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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-314/02 (EuGH) | 
| §§: | EG Art. 88 | 
| Schlagwörter | Schiff, Schlepper, neue Beihilfe, Tonnagesteuer, EG, Nichtigkeit | 
| Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung C (2002) 2158 endg. der Kommission vom 19.6.2002 betreffend eine staatliche Beihilfe der Niederlande für die Tätigkeiten niederländischer Schlepper in Seehäfen und in Binnengewässern in der EU für nichtig zu erklären, hilfsweise Art. 3 dieser Entscheidung für nichtig zu erklären? (Die Kommission hat in der angefochtenen Entscheidung die betroffenen Beihilferegelungen als neue Beihilfe qualifiziert. Betroffen sind Maßnahmen (steuerliche Erleichterungen, Tonnagesteuer), die sich auch auf Tätigkeiten von Schleppern in Häfen und Binnengewässern beziehen.) | 
| Vorinstanz: | Königreich der Niederlande ./. Kommission | 
| Vorinstanz/Datum: | 06.09.2002 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EG 2002 Nr. C 247 S. 12 | 
| Erledigendes Gericht: | EuGH | 
| Erledigungs-Datum: | 08.06.2004 | 
| Erledigungs-Az: | Rs C-314/02 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verweisung an das Gericht erster Instanz - neues Aktenzeichen: Rs T-228/04 |