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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 43/03
§§: AO 1977 § 160
Schlagwörter Betriebsausgabe, Ausland, Subunternehmer, Briefkastenfirma, Domizilgesellschaft, Benennungsverlangen
Rechtsfrage: Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Zahlungen an britische Subunternehmer-Briefkastengesellschaften: Kann eine inländische Bauunternehmer-GmbH Zahlungen an britische Subunternehmen, die laut Auskünften des Bundesamts für Finanzen lediglich wirtschaftlich untätige Briefkastenfirmen sind, als Betriebsausgaben abziehen? Ist die Regelung des § 160 AO 1977 möglicherweise gemeinschaftsrechtswidrig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 18.09.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 5593/98 K, 9 K 5639/98 G, 9 K 5640/98 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 40 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.08.2004
Erledigungs-Az: I R 43/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache