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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 42/15 (BFH) |
§§: | UStG § 10 Abs. 1, UStG § 17, Richtlinie 2006/112/EG Art. 73 |
Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Minderung, Entgelt, Rabatt |
Rechtsfrage: | Mindern die gesetzlich vorgeschriebenen Rabatte der Pharmaunternehmen nach § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel (AMRabG) gegenüber privaten Krankenkassen und Trägern der Beihilfe und Heilfürsorge die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1251/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 25 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.02.2018 |
Erledigungs-Az: | V R 42/15 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 22.6.2016 V R 42/15 ---- Az. beim EuGH: Rs C-462/16 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 02 58 |