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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 54/10 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, KStG § 32 a
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Insolvenz, Ermessen
Rechtsfrage: Findet § 32 a Abs. 1 KStG Anwendung, wenn sich im Insolvenz-Feststellungsverfahren einer Körperschaft die Beteiligten über eine Verminderung der ursprünglich (im Schätzungswege) angesetzten verdeckte Gewinnausschüttung einigen und das Finanzamt aufgrund geänderter Körperschaftsteuerberechnungen seine Anmeldungen zur Insolvenztabelle entsprechend mindert? Lässt § 32 a Abs. 1 KStG auf der Rechtsfolgenseite nur eine gebundene Entscheidung der Finanzverwaltung im Wege der Ermessensreduzierung zu? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.12.2010
Vorinstanz/AZ: 15 K 458/07
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.06.2014
Erledigungs-Az: VIII R 54/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 24 29