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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-408/06 (EuGH)
§§: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 2 Abs. 3, UStG 1999 § 14 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 4, Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2, Richtlinie 77/388/EWG Art. 22 Abs. 3, KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, KStG § 4 Abs. 1, KStG § 4 Abs. 5, VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 7, Art. 8
Schlagwörter EG, EU, Unternehmer, Landwirtschaft, Verkaufsstelle, Rechnung, Steuerausweis, staatliche Milchquoten-Verkaufsstelle, Anlieferungs-Referenzmenge, Wettbewerb
Rechtsfrage: 1. Ist eine von einem Bundesland eingerichtete sog. "Milchquoten-Verkaufsstelle", die Anlieferungs-Referenzmengen gegen Entgelt an Milcherzeuger überträgt, a) eine landwirtschaftliche Interventionsstelle i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3, Anhang D Nr. 7 der Richtlinie 77/388/EWG, die Umsätze aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen in Anwendung der Verordnungen über eine gemeinsame Marktorganisation für diese Erzeugnisse bewirkt, oder b) eine Verkaufsstelle i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3, Anhang D Nr. 12 der Richtlinie 77/388/EWG? - 2. Falls die Frage 1 verneint wird: a) Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, wenn in einem Mitgliedstaat sowohl staatliche als auch private "Milchquoten-Verkaufsstellen" Anlieferungs-Referenzmengen gegen Entgelt übertragen, bei der Prüfung, ob die Behandlung einer "Milchquoten-Verkaufsstelle" einer Einrichtung des öffentlichen Rechts als Nicht-Steuerpflichtige zu "größeren Wettbewerbsverzerrungen" i.S. des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG führen würde, der räumlich relevante Markt der vom Mitgliedstaat definierte Übertragungsbereich? b) Ist bei der Prüfung, ob die Behandlung einer staatlichen "Milchquoten-Verkaufsstelle" als Nicht-Steuerpflichtige zu solchen "größeren Wettbewerbsverzerrungen" führen würde, nur auf den Regelfall der - flächenungebundenen - Übertragung (durch eine Verkaufsstelle) abzustellen, oder sind auch andere Arten der - flächenungebundenen - Übertragung (durch Landwirte als Steuerpflichtige) mit einzubeziehen, obwohl es sich dabei nur um Ausnahmefälle handelt?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 13.07.2006
Vorinstanz/AZ: V R 40/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 40 94
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 13.12.2007
Erledigungs-Az: Rs C-408/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 10 52