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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 77/97 |
| §§: | InvZulG § 2 Satz 1, BewG § 93, BewG § 94, BewG § 68 |
| Schlagwörter | Kabel, Bewegliches Wirtschaftsgut, Gebäude |
| Rechtsfrage: | In Schächten erfolgte Verkabelung der EDV-Anlage als bewegliches Wirtschaftsgut oder wesentlicher Gebäudebestandteil? - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 13.08.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | II 250/93 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.11.1999 |
| Erledigungs-Az: | III R 77/97 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 04 65 |