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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 34/20 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 3 Nr. 44, EStG § 3 c, EStG § 22
Schlagwörter Vorweggenommene Werbungskosten, Studienkosten, Stipendium, Wirtschaftliche Belastung, Aufwendungen, Lebensführung
Rechtsfrage: In welcher Höhe sind die als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemachten Kosten für ein Masterstudium um erhaltene Stipendiumsleistungen zu kürzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.06.2020
Vorinstanz/AZ: 5 K 1936/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 13 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.09.2022
Erledigungs-Az: VI R 34/20
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 18 89